DSDS 2010: Menowin muss wieder ins Gefängnis
Schlechte Nachrichten für Menowin Fröhlich und all seine Fans. Der DSDS-Vize von 2010 muss wieder ins Gefängnis. Insgesamt muss der 23-Jährigen für 313 Tage in den Knast. Aber warum muss Fröhlich wieder einsitzen?
Laut „Bild“ hat das Amtsgericht Darmstadt einen Antrag der Staatsanwaltschaft auf offene Bewährung widerrufen und somit muss Menowin seine restliche Jugendstrafe absitzen.
Menowin verstößt gegen Auflagen
Grund: Der zweifelsohne talentierte Sänger hat sich, trotz mehrfacher Aufforderung, nicht bei seiner Bewährungshelferin gemeldet und es auch nicht für nötig gehalten, zu gesetzten Terminen zu erscheinen. Damit hat er gegen seine Auflagen verstoßen, die Menowin erfüllen musste, um aus seiner Haft vorzeitig entlassen zu werden. Menowin war unter anderem wegen Körperverletzung und Kreditkartenbetrugs zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden.
Neue Single von Menowin
Nun hat der dreifache Vater fast elf Monate Zeit über seine Zukunft nachzudenken. Ob Menowin jemals die Kurve kriegt, darf bezweifelt werden. Seine ganze Hoffnung ruht jetzt sicherlich auf seiner noch nicht veröffentlichten Single. Damit der DSDS-Vize aber noch ausreichend Zeit für die Promotion seiner Single hat, hat sein Verteidiger einen Antrag auf Haftaufschub gestellt. Die Schonfrist wird maximal vier Monate betragen.
Was wohl Dieter Bohlen über seinen ehemaligen Lieblingskandidaten von DSDS 2010 sagen würde?
Quelle: Bild








