Schweiz: Abschiebung von kriminellen Ausländern
Die Schweiz hat sich in einem Referendum am vergangenen Sonntag für die Abschiebung krimineller Ausländer entschieden. Der Europarat hält diese Entscheidung und die Gesetzesverschärfung für einen Verstoß gegen die europäische Menschenrechtskonvention.
Für die von der Schweizerischen Volkspartei initiierte Volksabstimmung, haben sich 53% der Schweizer (bei einer Wahlbeteiligung von etwa 52%) für die Abschiebung krimineller Ausländer ausgesprochen. Diese Entscheidung wird ähnlich kritisch betrachtet, wie das Minarettbauverbot des letzten Jahres, das von 57,5% der Schweizer befürwortet wurde.
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Die Confoederatio Helvetica (CH, lateinische Bezeichnung für Schweizerische Eidgenossenschaft) hat eine lange demokratische Geschichte und ist weder im Krieg, in der NATO noch hat sie den Euro. Man kann diese Entscheidung interpretieren wie man will, aber das Votum ist der Wille der Mehrheit.
Als Kritikpunkt des Europarates wird vor allem die potentielle Gefahr im Abschiebeland genannt. Der Präsident der Interparlamentarischen Versammlung des Europarates, Mevlüt Cavusoglu, sagte, es bestehe die Gefahr, dass Menschen in Länder abgeschoben werden, wo sie gefoltert oder auf eine andere Art verfolgt werden könnten.
Daher wird diese Entscheidung ählich kontrovers diskutiert und angesehen wie die gerade erst beendete Sarrazin-Debatte. Das Ergebnis des Referendums wird in der deutschen Medienlandschaft zur Kritik an Volksabstimmungen genutzt, nach dem Motto, das Volk wisse nicht was gut ist oder solle es zumindest nicht entscheiden dürfen.
Welchen Nutzen hätten Volksabstimmungen denn, wenn jedes Mal so verfahren wird wie mit dem zweiten irischen Referendum zum Vertrag von Lissabon, solange wählen bis das gewünschte Ergebnis kommt?







